Urteil Katzenflöhe
Schlagworte
Katzenflöhe; Einschleppen; Haftung; Schadensersatz
Leitsatz
Das Einschleppen von Katzenflöhen stellt eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten dar, für die der Mieter aus positiver Forderungsverletzung haftet.
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