Urteil Kappungsgrenze nach der Bruttomiete
Schlagworte
Kappungsgrenze nach der Bruttomiete
Leitsätze
1. Das vom Voreigentümer erklärte Mieterhöhungsverlangen wirkt für den Erwerber.
2. Bei einer Bruttomiete ist die Kappungsgrenze aus der Gesamtmiete einschließlich des Betriebskostenanteils zu berechnen. 3. Fehlerhafte Angaben in überflüssigen Informationen bringen Mieterhöhungsverlangen nicht zu Fall.
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