Urteil Kappungsgrenze/Drei-Jahres-Frist
Schlagworte
Kappungsgrenze/Drei-Jahres-Frist; Kappungsgrenze/Dreijahresfrist; Drei-Jahres-Frist/Berechnung; Mieterhöhung/Kappungsgrenze; Mieterhöhungsverlangen/Kappungsgrenze
Leitsatz
Bei der Berechnung der Drei-Jahres-Frist des § 2 Abs. 1 Ziff. 3 MHG ist vom Zeitpunkt der Wirksamkeit der neu eintretenden Mietpreiserhöhung auszugehen.
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