Urteil Kampfhund als Kündigungsgrund
Schlagworte
Kampfhund als Kündigungsgrund
Leitsatz
Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung weiterhin einen Kampfhund in der Wohnung hält.
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