Urteil Kaltwasserzähler bei Leasing nicht wohnwerterhöhend
Schlagworte
Kaltwasserzähler bei Leasing nicht wohnwerterhöhend
Leitsatz
Ein Kaltwasserzähler in der Wohnung ist nicht wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel, wenn der Vermieter den Zähler geleast hat.
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