Urteil Kabelfernsehen als Wohnwertverbesserung


Schlagworte

Kabelfernsehen als Wohnwertverbesserung; Wohnwertverbesserungsmaßnahme; Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht (Mieter); Gemeinschaftsantenne; Kabelfernsehanschluß; Verbesserung der Mietsache

Leitsatz

Der Einbau von Kabelfernsehen stellt nur dann eine Modernisierung dar, wenn der Mieter nicht über einen einwandfreien oder störungsfreien Fernsehempfang verfügt.

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