Urteil Kabelfernsehen
Schlagworte
Kabelfernsehen; Antennenempfang/Modernisierung; Modernisierung/Breitbandkabel; Modernisierung/Kabelfernsehen; Breitbandkabel/Modernisierung; Duldung von Modernisierungsmaßnahmen/Kabelfernsehen; Fernsehempfang/Modernisierung; Gemeinschaftsantenne/Modernisierung; Kabelfernsehen/Modernisierung; Mieterhöhung/Modernisierung; Rundfunkempfang/Modernisierung; Verbesserung (i.S.v. § 541 b BGB); Wohnwertverbesserung/Kabelfernsehen
Leitsatz
Aufgrund der unvorhersehbaren Auswirkungen und Belastungen für Kabelfernsehteilnehmer besteht eine Duldungspflicht des Mieters hinsichtlich des Einbaus einer Kabelfernsehantenne nur bei mehrheitlichem Einverständnis der Mieter des Hauses.
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