Urteil Juristische Person des Privatrechts kein öffentlicher Auftraggeber
Schlagworte
Juristische Person des Privatrechts kein öffentlicher Auftraggeber; Sicherheitseinbehalt und kommunale Wohnungsbaugesellschaften
Leitsatz
Eine juristische Person des Privatrechts ist selbst dann nicht öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 17 Nr. 6 Abs. 4 VOB/B, wenn sämtliche Anteile einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören.
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