Urteil Jalousien
Schlagworte
Jalousien; Außenjalousien; Beseitigungsanspruch; Zustimmung; Verweigerung
Leitsatz
Ein Beseitigungsanspruch des Vermieters bezüglich vom Mieter eigenmächtig angebrachter Außenjalousien entfällt, wenn der Vermieter seine Zustimmung erteilen muß, insbesondere, wenn Vermieterinteressen durch die Anbringung nicht beeinträchtigt werden.
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