Urteil Jahresnutzungswert maßgeblich bei Räumungsklage des Eigentümers gegen den Untermieter
Schlagworte
Jahresnutzungswert maßgeblich bei Räumungsklage des Eigentümers gegen den Untermieter
Leitsatz
Stützt der Vermieter seinen Herausgabeanspruch gegen den Untermieter zumindest auch auf sein Eigentum, ist für den Streitwert der Jahresnutzungswert auch dann maßgeblich, wenn die streitige Zeit weniger als ein Jahr beträgt.
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