Urteil Jahresabrechnungsbeschluss mit Vorbehalt


Schlagworte

Jahresabrechnungsbeschluss mit Vorbehalt

Leitsätze

1. Der Vorbehalt einer Nachprüfung einzelner Positionen in der Jahresabrechnung muss nicht die Nichtigkeit des Beschlusses über die Genehmigung der Abrechnung zur Folge haben. 

2. Wohngeldansprüche aus der mit einem solchen Vorbehalt beschlossenen Jahresabrechnung können deshalb verjähren, wenn der Vorbehalt später nicht ausgeübt wird.

(Leitsatz zu 2 von der Redaktion)

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