Urteil Jahresabrechnung


Schlagworte

Jahresabrechnung; Wohnungseigentümerversammlung; Verwalterentlastung; Entlastung; Abrechnung; Entlastungsbeschluß

Leitsätze

Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung über die Entlastung des Verwalters enthält zugleich die Billigung der Jahresabrechnung, wenn diese Abrechnung in der Versammlung zuvor erörtert worden ist.

Ist über die Abrechnungen früherer Jahre in der Wohnungseigentümerversammlung nicht gesprochen worden und haben diese Abrechnungen der Versammlung auch nicht vorgelegen, dann kommt dem Entlastungsbeschluß insoweit keine Genehmigungswirkung zu.

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