Urteil Jahresabrechnung
Schlagworte
Jahresabrechnung; Eigentümerbeschluß; Einsichtsrecht; Abrechnungsunterlagen; Einzelabrechnungen; Miteigentümer
Leitsatz
Der Beschluß der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan ist nicht deshalb zu beanstanden, weil den Miteigentümern nicht zeitgleich mit den Abrechnungsunterlagen jeweils alle Einzelabrechnungen der übrigen Miteigentümer zur Verfügung gestellt werden (gegen OLG Köln WM 1995, 450).
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