Urteil Investitionsvorrangbescheid
Schlagworte
Investitionsvorrangbescheid; subjektiv öffentliches Recht; Rechtsverletzung durch Rücknahme des Investitionsvorrangbescheides
Leitsatz
Grundsätzlich verleiht der Investitionsvorrangbescheid dem Investor kein subjektiv öffentliches Recht, auf das er sich berufen kann. Dies ist jedoch anders. wenn aufgrund des Bescheides bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, da unter Eigentum im Sinne des Art. 14 GG auch Ansprüche aus einem abgeschlossenen Vertrag fallen und dieser Anspruch durch die Rücknahme des Investitionsvorrangbescheides gemäß § 48 VwVfG, § 12 Abs. 3 InVorG beeinträchtigt wurden.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?