Urteil Investitionsvorrangbescheid
Schlagworte
Investitionsvorrangbescheid; Anmelder; Restitutionsanspruch; Rückerwerb des Restitutionsanspruchs; Erwerber; Anfechtung; Rückübertragungsanspruch
Leitsatz
Der vermögensrechtliche Anmelder kann sein Recht, gegen einen Investitionsvorrangbescheid vorzugehen, nicht dadurch wiedererlangen, daß er den Restitutionsanspruch nach Abtretung zurückerwirbt.
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