Urteil Investitionsvorrangbescheid
Schlagworte
Investitionsvorrangbescheid; Investitionsvorhaben
Leitsatz
Zum Vorhaben im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 InVorG können auch solche Maßnahmen (§ 4 Abs. 3 InVorG) gehören, die vor Erlaß des Investitionsvorrangbescheides bereits verwirklicht wurden.
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