Urteil Investitionsvorrangbescheid
Schlagworte
Investitionsvorrangbescheid; Investor; Beigeladener; Rechtsmittel
Leitsatz
Da die Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides den Investor nicht in seinen Rechten betrifft, kann er als Beigeladener gegen ein der Klage stattgebendes Urteil des Verwaltungsgerichts nicht mit Erfolg Rechtsmittel einlegen.
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