Urteil Investitionsvorrang
Schlagworte
Investitionsvorrang; Investitionsbeginn; Zeitpunkt
Leitsatz
Ob mit der tatsächlichen Durchführung der zugesagten Investition im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 InVorG nachhaltig begonnen worden ist, richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.
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