Urteil Investitionsvorhaben der Kommune
Schlagworte
Investitionsvorhaben der Kommune; Investitionszweck
Leitsätze
1. Die Veräußerung eines Hausgrundstückes ist nicht erforderlich, wenn die Investition auf einer Teilfläche erfolgen soll, die nur 14 % der Gesamtfläche umfaßt.
2. Ist der Investor hinsichtlich eines anmeldebelasteten Grundstücks eine Kommune, verlangt die hinreichende Gewähr für die Verwirklichung des Vorhabens die vollständige haushaltsrechtliche Absicherung des Vorhabens.
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