Urteil Investitionsverpflichtung
Schlagworte
Investitionsverpflichtung; Vertragsstrafe
Leitsatz
Soll bei Veräußerung von Institutionsvermögen durch die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben eine von den Käufern übernommene Investitionsverpflichtung zur Errichtung einer Rehabilitationsklinik nebst Arbeitsplatzgarantie nicht bestehen, wenn "die Nichtdurchführung oder wesentliche Änderung des Vorhabens durch Umstände bedingt sind, die von den Käufern nicht verschuldet wurden, deren Eintritt bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auch nicht vorhersehbar war", so ist eine vereinbarte Vertragsstrafe auch dann verwirkt, wenn die Klinik wegen eines durch gesetzgeberische Maßnahmen bedingten Rückgangs der Nachfrage nach Rehabilitationsleistungen um 34,4 % nicht vollständig ausgelastet ist.
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