Urteil Investitionsbescheid


Schlagworte

Investitionsbescheid; Sperrwirkung der Anmeldung; Berechtigter; Rückübertragungsberechtigter; Anmelder

Leitsatz

Der Anmelder wird durch eine Investitionsbescheinigung nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn er glaubhaft macht, daß er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Berechtigter im Sinne des § 2 VermG ist.

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