Urteil Instandsetzungszuschlag
Schlagworte
Instandsetzungszuschlag; Mieterhöhung/Instandsetzungszuschlag; Instandsetzungszuschlag/Mieterhöhung; Altbau/Mieterhöhung wegen Instandsetzungszuschlag; Altbau/Instandsetzungszuschlag
Leitsatz
Eine Mieterhöhungserklärung wegen des Instandsetzungszuschlages ist nur dann wirksam, wenn angegeben ist, für welche Art von Instandsetzungsmaßnahmen an welchen Teilen des Mietobjektes in welchem Umfang zu welchem Zeitpunkt die Beträge aufgewendet worden sind.
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