Urteil Instandsetzungspflicht des Vermieters
Schlagworte
Instandsetzungspflicht des Vermieters; Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters; Mängelhaftung; Vorschussanspruch; Zwangsverwaltung; Erwerberhaftung
Leitsätze
1. Der Zwangsverwalter haftet nur für Gewährleistungsansprüche des Mieters während der Zwangsverwaltung.
2. Die Instandsetzungsverpflichtung geht nach Aufhebung der Zwangsverwaltung und Zuschlagserteilung im Zwangsversteigerungsverfahren auf den Erwerber über; ein Vorschuß kann dann auch nur gegen den Erwerber geltend gemacht werden.
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