Urteil Instandsetzungspflicht des Vermieters


Schlagworte

Instandsetzungspflicht des Vermieters; Mängelbeseitigung; Aufwendungsersatzanspruch des Mieters; Vorschußzahlung für Selbstbeseitigung von Mängeln

Leitsätze

1. Schuldet der Vermieter die Beseitigung von Mängeln, kann er sich nicht darauf berufen, daß die Gefahr bestehe, daß seine Arbeit wegen drohender Verschlechterung alsbald wieder zerstört werden würde, wenn er das Fortdauern dieser Gefahr zu verantworten hat.

2. Der Anspruch des Mieters auf Vorschußzahlung für die Selbstbeseitigung von Mängeln ist nicht verzinslich.

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