Urteil Instandsetzungspflicht des Mieters nach Feuchtigkeitsschäden
Schlagworte
Instandsetzungspflicht des Mieters nach Feuchtigkeitsschäden
Leitsatz
Feuchtigkeitsschäden, die nicht durch Baumängel, sondern durch unzureichendes Heizen und Lüften verursacht werden, sind vom Mieter zu beseitigen.
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