Urteil Instandsetzungspflicht bei Putzschäden der Hausfassade
Schlagworte
Instandsetzungspflicht bei Putzschäden der Hausfassade
Leitsätze
Weist der Außenputz des Hauses umfangreiche Schäden auf (vorliegend Ablösung von Teilflächen), besteht ein Instandsetzungsanspruch des Mieters nicht allein aus dem optischen Zustand der Fassade. Da jedoch bei Schlagregen oder ähnlichen Wetterereignissen eine Durchfeuchtung der Wand und die Herabsetzung der Wärmedämmung nicht nur droht, sondern praktisch zwingend ist, ist die Schutzfunktion des Außenputzes nicht mehr gewährleistet. Der Mieter muss in dieser Situation nicht zuwarten, bis ein tatsächlicher Schaden in der Wohnung eintritt. Es geht insofern nicht um eine Ungewissheit in dem Sinne, ob ein Schaden wohl jemals entsteht, es ist vielmehr konkret nur eine Frage der Zeit, bis eine Beeinträchtigung der Wohnung durch die ungeschützte Fassade eintritt.
(Leitsätze der Redaktion)
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