Urteil Instandsetzungspflicht für nicht mitvermietete Einrichtungsgegenstände


Schlagworte

Instandsetzungspflicht für nicht mitvermietete Einrichtungsgegenstände

Leitsatz

Eine vermieterseits gestellte Formularklausel, ausweislich derer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Mietsache vorhandene technische Geräte „als nicht mitvermietet gelten“, schließt Gewährleistungsansprüche des Mieters im Falle eines Defekts der Geräte nicht aus.

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