Urteil Instandsetzungspflicht für nicht mitvermietete Einrichtungsgegenstände
Schlagworte
Instandsetzungspflicht für nicht mitvermietete Einrichtungsgegenstände
Leitsatz
Eine vermieterseits gestellte Formularklausel, ausweislich derer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Mietsache vorhandene technische Geräte „als nicht mitvermietet gelten“, schließt Gewährleistungsansprüche des Mieters im Falle eines Defekts der Geräte nicht aus.
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