Urteil Instandsetzungsmängel im Treppenhaus


Schlagworte

Instandsetzungsmängel im Treppenhaus; Mängel, wohnungsaufsichtliche; Treppenhaus, Zustand; Instandsetzung, malermäßige; Gebrauch, bestimmungsgemäßer; Hausflur

Leitsatz

1. Gegen die Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 WoAufG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

2. Allein der Umstand, daß die malermäßige Instandsetzung eines Treppenraumes mehr als 15 Jahre zurückliegt, rechtfertigt eine wohnungsaufsichtliche Anordnung nicht. Maßgeblich ist allein, ob der tatsächliche Zustand so ist, daß eine erhebliche Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs vorliegt.

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