Urteil Instandsetzungskosten bei einem Eckhaus
Schlagworte
Instandsetzungskosten bei einem Eckhaus; Althauswohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wohnwertzuschlag; Instandsetzungszuschlag; Fassadenerneuerung; Eckhaus; Wirtschaftseinheit
Leitsatz
1. § 5 XII. BMG ist verfassungsgemäß und die darauf basierende Mieterhöhungsverordnung entspricht der Ermächtigungsgrundlage.
2. Zum Ansatz von Instandsetzungskosten im Rahmen des § 3 XII. BMG bei einem Eckhaus.
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