Urteil Instandsetzungs- oder Rückbaukosten keine Masseschuld


Schlagworte

Instandsetzungs- oder Rückbaukosten keine Masseschuld; Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands einer Mietsache; Zeitpunkt der Begründung des Mietverhältnisses; nachteilige Veränderung der Mietsache; Masseschuld nur bei neu entstandenen Ansprüchen; Insolvenzverfahren

Leitsätze

1. Die Kosten zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands einer Mietsache begründen im Insolvenzverfahren des Mieters keine Masseschuld, wenn das Mietverhältnis schon vor der Insolvenzeröffnung beendet wurde.

2. Entsprechendes gilt, wenn das Mietverhältnis zwar erst nach Insolvenzeröffnung beendet wurde, die nachteilige Veränderung der Mietsache durch den Mieter jedoch schon vorher erfolgt war.

(Leitsätze der Redaktion)

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