Urteil Instandsetzung der Terrasse durch Vermieter mit Betonplatten statt Keramikfliesen
Schlagworte
Instandsetzung der Terrasse durch Vermieter mit Betonplatten statt Keramikfliesen; Instandhaltung
Leitsatz
Der Vermieter ist jedenfalls dann berechtigt, Schäden am Terrassenboden dadurch zu beseitigen, daß anstelle der vorhandenen Keramikfliesen Betonplatten verlegt werden, wenn der Vermieter dem Mieter hinsichtlich des Musters ein Auswahlrecht einräumt.
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