Urteil Instandsetzung: Ceranplattenherd statt Gasherd
Schlagworte
Instandsetzung: Ceranplattenherd statt Gasherd; Rechtskraftwirkung des abgewiesenen Duldungsanspruchs
Leitsatz
Ist der geltend gemachte Duldungsanspruch rechtskräftig abgewiesen, weil es sich nicht um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, kann der Duldungsanspruch nicht erneut für eine Instandsetzungsmaßnahme geltend gemacht werden (vorliegend Austausch eines Gasherdes gegen einen Elektroherd).
(Leitsatz der Redaktion)
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