Urteil Instandsetzung: Ceranplattenherd anstelle Gasherd


Schlagworte

Instandsetzung: Ceranplattenherd anstelle Gasherd; Modernisierung: verstärkte Elektrosteigeleitung, modernes Bad, Holzisolierfenster anstelle Holzkastendoppelfenster; Isolierglasfenster

Leitsatz

Der Mieter ist verpflichtet, als Instandsetzung den Austausch eines vorhandenen Gasherdes durch einen Ceran-4-Plattenelektroherd und als Modernisierung die Verstärkung der Elektrosteigeleitung, die Schaffung eines modernen Bades gemäß Berliner Mietspiegel 2009 sowie den Austausch der vorhandenen Holzkastendoppelfenster durch Holzisolierglasfenster zu dulden.

(Leitsatz der Redaktion)

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