Urteil Instandsetzung


Schlagworte

Instandsetzung; Eigenhilfe; Entlohnung

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Wohnungseigentümer, der bei der Instandsetzung von gemeinschaftlichem Eigentum Tätigkeiten wie die Einholung von Angeboten, Korrespondenz mit den anbietenden Bauhandwerkern und Baustellenbesichtigung entfaltet hat, von den übrigen Wohnungseigentümern eine Vergütung für die geleisteten Dienste verlangen kann.

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