Urteil Instandhaltungszuschuß des Mieters
Schlagworte
Instandhaltungszuschuß des Mieters; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Finanzierungsbeitrag; Instandhaltungszuschuß; Zuschuß, verlorener; Verwendungszweck
Leitsatz
1. Die Vereinbarung eines Finanzierungsbeitrages gem. § 29 Abs. 1 I. BMG in Form eines verlorenen Zuschusses ist wirksam möglich.
2. Die Vereinbarung eines Instandhaltungszuschusses gem. § 29 Abs. 1 1. BMG ist nur dann wirksam, wenn der Zuschuß dem leistenden Mieter unmittelbar zugute kommt.
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