Urteil Instandhaltungsrücklage
Schlagworte
Instandhaltungsrücklage; Eigentümerbeschluß; Perplexität
Leitsatz
Der Eigentümerbeschluß über die Beitragsleistung zur Instandhaltungsrücklage darf den einzelnen Wohnungseigentümer nur nach Maßgabe seines Anteils an der Übernahme der Kosten einer Reparatur am Gemeinschaftseigentum verpflichten. Eine davon abweichende Regelung ist wegen der sonst festzustellenden Perplexität unwirksam.
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