Urteil Instandhaltungspflicht
Schlagworte
Instandhaltungspflicht; Abwicklungsverhältnis; Beendigung des Mietverhältnisses; Räumungsfrist; Vollstreckungsgegenklage
Leitsätze
1. Ist ein Mietverhältnis über Wohnraum beendet, beschränkt sich die Pflicht des Vermieters, die Mietsache instand zu halten, auf solche Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Mindestbedingungen lebensnotwendiger Nutzungsmöglichkeiten (wie Versorgung mit Strom, Heizung und Wasser) aufrechtzuerhalten sowie Gefahren für Leib und Leben des ehemaligen Mieters abzuwehren.
2. Das gilt auch, wenn der Mieter die Wohnung während einer ihm gerichtlich gewährten Räumungsfrist nutzt.
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