Urteil Instandhaltungsanspruch bei Haarrissen
Schlagworte
Instandhaltungsanspruch bei Haarrissen; Verlust des Zurückbehaltungsrechtes bei Annahmeverzug; Anspruch auf Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Geltendmachung von Schönheitsreparaturen
Leitsätze
Durch den Verzug des Mieters mit der Annahme der Mängelbeseitigung geht das Zurückbehaltungsrecht des Mieters unter, nicht aber der Anspruch auf Instandsetzung.
Der Anspruch des Mieters auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten wegen der Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel setzt u. a. voraus, dass der Mietvertrag mit dem jetzigen Vermieter abgeschlossen wurde und nicht mit dem Voreigentümer.
(Leitsätze der Redaktion)
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