Urteil Installation eines zusätzlichen Heizkostenverteilers zur Schließung einer Erfassungslücke


Schlagworte

Installation eines zusätzlichen Heizkostenverteilers zur Schließung einer Erfassungslücke; Messgerät; Verbrauchserfassung; Wärmeverbrauch; Wärmeverteilung; Heizkostenverordnung; Fallrohr; Heizungsstrang; Duldung; Duldungspflicht des Nutzers bei Installation eines zusätzlichen Messgerätes; Funkablesung

Leitsatz

Beabsichtigt der Gebäudeeigentümer, eine bisher vorhandene Lücke bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs in einer Wohnung durch die Installation eines zusätzlichen Messgerätes zu schließen, hat der Wohnungsnutzer dies nach § 4 Abs. 2 Halbs. 2 HeizkostenVO zu dulden.

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