Urteil Insolvenzverwalter, Verwertung einer zur Sicherung abgetretenen Forderung durch -


Schlagworte

Insolvenzverwalter, Verwertung einer zur Sicherung abgetretenen Forderung durch -

Leitsatz

Der Insolvenzverwalter darf eine vom Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicherungshalber abgetretene Forderung auch dann verwerten, wenn die Abtretung dem Drittschuldner angezeigt worden ist.

InsO § 170 Abs. 2, § 171 Abs. 1

Der pauschalierte Ersatz der Feststellungskosten hängt nicht vom Umfang des Feststellungsaufwands im Einzelfall ab.

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