Urteil Insolvenzverwalter, Verwertung einer zur Sicherung abgetretenen Forderung durch -
Schlagworte
Insolvenzverwalter, Verwertung einer zur Sicherung abgetretenen Forderung durch -
Leitsatz
Der Insolvenzverwalter darf eine vom Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicherungshalber abgetretene Forderung auch dann verwerten, wenn die Abtretung dem Drittschuldner angezeigt worden ist.
InsO § 170 Abs. 2, § 171 Abs. 1
Der pauschalierte Ersatz der Feststellungskosten hängt nicht vom Umfang des Feststellungsaufwands im Einzelfall ab.
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