Urteil Insolvenzverfahren, Vergleich im - und Bürgschaft


Schlagworte

Insolvenzverfahren, Vergleich im - und Bürgschaft

Leitsatz

Schließt der Gläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hauptschuldners mit dem Verwalter einen außergerichtlichen Vergleich, der vorsieht, daß die durch Bürgschaft gesicherte Forderung nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erlischt, kann er grundsätzlich nicht mehr den Bürgen in Höhe des erlittenen Ausfalls in Anspruch nehmen.

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