Urteil Insolvenzverfahren


Schlagworte

Insolvenzverfahren; Vollstreckungsgebot; Freigabe aus Insolvenzmasse durch Insolvenzverwalter; unzulässige Zwangsvollstreckung in freigegebenes Vermögen; Hausgeldrückstände

Leitsatz

Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser als sonstiges Vermögen des Schuldners dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO.

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