Urteil Insolvenzschuldner, Rechtsstellung als Zwischenmieter
Schlagworte
Insolvenzschuldner, Rechtsstellung als Zwischenmieter
Leitsatz
Überträgt der spätere Insolvenzschuldner seine vertragliche Rechtsstellung als Zwischenmieter auf einen Dritten, kann dies als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein, wenn die vom Dritten übernommenen Pflichten keine die erlangten Rechte ausgleichende Gegenleistung darstellen.
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