Urteil Insichgeschäft


Schlagworte

Insichgeschäft

Leitsatz

Veräußert eine im Grundbuch eingetragene GmbH & Co. KG das Grundstück an einen Dritten, und wird der Angestellten des beurkundenden Notars zur Durchführung des Vertrags von beiden Vertragsparteien Vollmacht erteilt, müssen, wenn von der Durchführungsvollmacht Gebrauch gemacht wird, die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH von dem Verbot des Selbstkontrahierens durch die Kommanditgesellschaft nicht befreit sein. Es handelt sich insoweit nicht um ein Insichgeschäft der Geschäftsführer.

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