Urteil Inseratskosten


Schlagworte

Inseratskosten; Bearbeitungsgebühr; Wohnungsvermittlungsgesetz

Leitsatz

Die Klausel, wonach der Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe eines festen Betrags zu zahlen hat, ist wirksam, wenn der Betrag zu den tatsächlich entstandenen Kosten in angemessenem Verhältnis steht.

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