Urteil Inseratskosten
Schlagworte
Inseratskosten; Bearbeitungsgebühr; Wohnungsvermittlungsgesetz
Leitsatz
Die Klausel, wonach der Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe eines festen Betrags zu zahlen hat, ist wirksam, wenn der Betrag zu den tatsächlich entstandenen Kosten in angemessenem Verhältnis steht.
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