Urteil Innerbetrieblicher Verwaltungsaufwand, unzulässige Vereinbarung einer „Kontogebühr“ für die Darlehensphase eines Bauspardarlehens
Schlagworte
Innerbetrieblicher Verwaltungsaufwand, unzulässige Vereinbarung einer „Kontogebühr“ für die Darlehensphase eines Bauspardarlehens
Leitsatz
Die in den von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Darlehensverträgen enthaltene Bestimmung
„Kontogebühr: derzeit je Konto 9,48 € jährlich (gemäß ABB)“
sowie die in den von der Bausparkasse regelmäßig verwendeten und in die Darlehensverträge einbezogenen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Bestimmung
„Für ein Konto in der Darlehensphase beträgt die Kontogebühr 9,48 €.“
sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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