Urteil Innenprovision


Schlagworte

Innenprovision; Schrottimmobilien; Notarhaftung; Belehrungspflicht; Aufklärungspflicht; Amtspflichtsverletzung

Leitsatz

Die erweiterte Belehrungspflicht eines Notars in Ausnahmefällen kann sich auch auf die wirtschaftlichen Folgen eines Rechtsgeschäftes erstrecken, wenn nach den besonderen Umständen des Einzelfalles - vor allem der rechtlichen Anlage oder vorgesehenen Durchführung des Geschäftes - Anlass zu der Vermutung besteht, einem Beteiligten drohe ein Schaden vor allem deswegen, weil er sich infolge mangelnder Kenntnis der Rechtslage der Gefahr wirtschaftlich nachteiliger Folgen des zu beurkundenden Geschäftes nicht bewusst ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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