Urteil Inhaltliche Richtigkeit der einem Entziehungsbeschluss vorausgegangenen Abmahnung erst bei Entziehungsklage zu prüfen
Schlagworte
Inhaltliche Richtigkeit der einem Entziehungsbeschluss vorausgegangenen Abmahnung erst bei Entziehungsklage zu prüfen; Anfechtungsklage gegen Entziehungsbeschluss; Pflichtverstöße
Leitsatz
Im Rahmen einer gegen einen Entziehungsbeschluss gerichteten Anfechtungsklage ist zu prüfen, ob dem Beschluss die erforderliche Abmahnung vorausgegangen ist. Dagegen ist die inhaltliche Richtigkeit der in der Abmahnung aufgeführten Gründe und die Frage, ob nach der Abmahnung erneut gegen Pflichten verstoßen worden ist, ausschließlich Gegenstand der Entziehungsklage (Fortführung des Senatsurteils vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, BGHZ 170, 369 ff.).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?