Urteil Inhalt einer Dienstbarkeit zur „Nutzung als Übergang“
Schlagworte
Inhalt einer Dienstbarkeit zur „Nutzung als Übergang“
Leitsatz
Das durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Recht, ein Grundstück „als Übergang zu benutzen“ berechtigt auch dazu, dieses mit einem Kraftfahrzeug zu überqueren; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich eine Beschränkung in eindeutiger Weise aus den bei der Auslegung der Grundbucheintragung berücksichtigungsfähigen Umstände ergibt.
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