Urteil Informationspflicht bei Modernisierung
Schlagworte
Informationspflicht bei Modernisierung; Gaszentralheizung; Ölzentralheizung; Baunebenkosten; Heizkostenvorschuß
Leitsätze
1. Keine Verletzung der formellen Informationspflicht nach § 541 b BGB, wenn eine Gaszentralheizung angekündigt, aber eine Ölzentralheizung eingebaut worden ist.
2. Zur Umlage von Baunebenkosten.
3. Der zur Duldung des Einbaus einer Zentralheizung verpflichtete Mieter hat auch einen eingeforderten Heizkostenvorschuß zu zahlen.
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